62.1.3.Nr.36
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Eine Berufsunfähigkeit ist zu verneinen, wenn ohne Überschreitung des medizinischen Leistungskalküls noch zumutbare Verweisungstätigkeiten ausübbar sind.
62.1.3.Nr.36
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Eine Berufsunfähigkeit ist zu verneinen, wenn ohne Überschreitung des medizinischen Leistungskalküls noch zumutbare Verweisungstätigkeiten ausübbar sind.
