62.1.3.Nr.39
§ 273 ASVG
§ 1 Abs. 1 AngG
1. Für die Verweisbarkeit nach § 273 ASVG ist die vom Versicherten zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte kaufmännische Angestelltentätigkeit maßgebend.
62.1.3.Nr.39
§ 273 ASVG
§ 1 Abs. 1 AngG
1. Für die Verweisbarkeit nach § 273 ASVG ist die vom Versicherten zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte kaufmännische Angestelltentätigkeit maßgebend.
