62.1.3.Nr.12
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Ob eine Verweisung einen unzumutbaren sozialen Abstieg bewirkt oder nicht, ist eine Beurteilung des Einzelfalls.
62.1.3.Nr.12
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Ob eine Verweisung einen unzumutbaren sozialen Abstieg bewirkt oder nicht, ist eine Beurteilung des Einzelfalls.
