62.1.3.Nr.13
§ 362 Abs. 3 ASVG
§ 68 ASGG
§ 72 Z.1 ASGG
Art 140 Abs. 1 Z. 1 B-VG
Art. 6 EMRK
1. Innerhalb von 12 Monaten nach Zurückziehung einer Klage neuerlich eingebrachte Anträge auf Zuerkennung einer Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit sind - wenn nicht eine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird - zurückzuweisen.

