62.1.3.Nr.11
§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 293 Abs. 1 lit. a sublit bb ASVG
1. Unzumutbar ist bei Angestellten der soziale Abstieg vor allem dann, wenn die Verweisungstätigkeit in den Augen der Öffentlichkeit ein wesentlich geringeres Ansehen genießt.
62.1.3.Nr.11
§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 293 Abs. 1 lit. a sublit bb ASVG
1. Unzumutbar ist bei Angestellten der soziale Abstieg vor allem dann, wenn die Verweisungstätigkeit in den Augen der Öffentlichkeit ein wesentlich geringeres Ansehen genießt.
