62.1.3.Nr.6
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Ein Angestellter darf innerhalb seiner Berufsgruppe nur auf Berufe verwiesen werden, die für ihn nicht mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden sind.
62.1.3.Nr.6
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Ein Angestellter darf innerhalb seiner Berufsgruppe nur auf Berufe verwiesen werden, die für ihn nicht mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden sind.
