62.1.3.Nr.2
§ 273 Abs. 1 ASVG
Kollektivvertrag Handelsangestellte
1. Für Ausbildungsmaßnahmen, die über eine innerbetriebliche Einweisung hinausgehen, hat nicht der Versicherte zum Zweck der Aufrechterhaltung oder Verbesserung seiner Verweisbarkeit aufzukommen.

