62.1.2.Nr.6
§ 255 Abs. 2 ASVG
1. § 255 Abs. 2 Satz 3 ASVG geht zur Frage, ob Versicherte von der „Hälfteregelung“ profitieren, wenn sie ihre (einzige) Ausbildung erst im fortgeschrittenen Alter absolvierten, vom Regelfall des Abschlusses einer Ausbildung mit ca. 18 Jahren und dem anschließenden Eintritt des Versicherten in das Berufsleben aus.

