62.1.1.Nr.25
§ 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 ASVG
1. Es trifft nicht zu, dass § 255 ASVG in Abs. 1 und Abs. 2 verschiedene Varianten zur Erlangung des Berufsschutzes regeln würde, es also ausreichen würde, wenn der Versicherte nach § 255 Abs. 1 ASVG im Laufe seines gesamten Erwerbslebens „überwiegend“, also mehr als 50 % der Zeit, in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig gewesen ist.

