62.1.1.Nr.24
§ 255 Abs. 2 Satz 2 ASVG
1. Ein Beschäftigter ist während der Lehrzeit bzw. der Anlernzeit nicht im erlernten (angelernten) Beruf tätig.
62.1.1.Nr.24
§ 255 Abs. 2 Satz 2 ASVG
1. Ein Beschäftigter ist während der Lehrzeit bzw. der Anlernzeit nicht im erlernten (angelernten) Beruf tätig.
