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Verlust Berufsschutz - Berufskraftfahrer in letzten 15 Jahren nicht im erlernten Beruf tätig, weil auch Fahrer mit kurzer Anlernzeit diese unqualifizierte (Teil-)Tätigkeit machen konnten? - OGH 17.1.2023, 10 ObS 151/22m

69. LfgJuni 2023

62.1.1.Nr.26

§ 255 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 und 3 ASVG

1. Eine zuletzt 34 Monate hindurch ausgeübte Tätigkeit ist nicht berufsschutzerhaltend, wenn es sich um eine qualitativ und quantitativ unbedeutende Teiltätigkeit des Berufs eines Berufskraftfahrers handelte.

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