62.1.1.Nr.8
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 21 BAG
§ 27a Abs. 1, 2 und 4 BAG
Art. 1, 3 Abs. 1 lit. a, 5 Abs. 1 RL 2005/36/EG
1. Beim pensionsversicherungsrechtlichen Berufsschutz geht es nicht um die Frage der Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zur Ausübung eines in Österreich reglementierten Berufs, sondern um die Frage, ob eine im Ausland - im Anlassfall in Polen - absolvierte Ausbildung gemäß § 27a BAG einem österreichischen Lehrabschluss gleichzuhalten ist.

