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Stukkateur-Berufsschutz und erfolgreiche AUVA-Umschulung Nichtausübung des neuen Sozialpädagogenberufs? - OGH 17.1.2012, 10 ObS 124/11z

36. LfgJuni 2012

62.1.1.Nr.7

§ 86 Abs. 3 Z 2
§ 198 Abs. 1
§ 255 Abs. 5 und 6

1. Ist ein gelernter Stukkateur von der Unfallversicherung erfolgreich auf den Beruf eines Sozialpädagogen umgeschult und kann er in diesem auch Arbeit erlangen, steht aus dem früheren Beruf auch dann keine Invaliditätspension zu, wenn er den Rehabilitationsberuf nie ausgeübt hat.

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