62.1.1.Nr.6
§ 255 Abs. 2 zweiter Satz ASVG
1. Die Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit als Tischler nach dem GSVG sind nicht als Zeiten einer überwiegenden Berufsausübung iSd § 255 Abs. 2 ASVG anzusehen.
62.1.1.Nr.6
§ 255 Abs. 2 zweiter Satz ASVG
1. Die Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit als Tischler nach dem GSVG sind nicht als Zeiten einer überwiegenden Berufsausübung iSd § 255 Abs. 2 ASVG anzusehen.
