62.1.1.Nr.9
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
1. Schulungszeiten nach dem AMFG begründen zwar Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG, sind jedoch nicht auch Zeiten einer qualifizierten Beschäftigung iSd § 255 Abs. 1 und 2 ASVG.
62.1.1.Nr.9
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
1. Schulungszeiten nach dem AMFG begründen zwar Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG, sind jedoch nicht auch Zeiten einer qualifizierten Beschäftigung iSd § 255 Abs. 1 und 2 ASVG.
