62.1.1.Nr.3
§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. c ASVG
§ 255 Abs. 1 und 2 zweiter Satz ASVG
1. Durch bloße Teiltätigkeiten des Berufs eines Berufskraftfahrers wird kein Berufsschutz erworben.
62.1.1.Nr.3
§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. c ASVG
§ 255 Abs. 1 und 2 zweiter Satz ASVG
1. Durch bloße Teiltätigkeiten des Berufs eines Berufskraftfahrers wird kein Berufsschutz erworben.
