62.1.1.Nr.4
§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 256 Abs. 1 und 2 ASVG
1. Ein Versicherter, der überwiegend in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig war, darf nach stRsp auch auf Teiltätigkeiten seiner Berufsgruppe verwiesen werden, durch die er den bereits erworbenen Berufsschutz nicht verliert.

