62.1.1.Nr.2
§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. c ASVG
§ 232 Abs. 1 ASVG
§ 255 Abs. 1 und 2 zweiter Satz ASVG
§ 20 Abs. 2 lit. c AMFG
1. Für den (den Pensionszugang erleichternden) Berufsschutz kommt es auf die überwiegende Ausübung des erlernten Berufs in den letzten 15 Jahren an.

