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Grobe dienstgeberseitige Fahrlässigkeit - OGH 24.1.2006, 10 ObS 111/05d

20. LfgFebruar 2007

61.7.1.Nr.1

§ 213a ASVG
§ 12 BauV
§ 85 BauV
§ 86 BauV
§ 110 Abs. 1 BauV
§ 111 Abs. 1 BauV
§ 119 Abs. 2 BauV

1. Das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften reicht für sich allein zur groben Fahrlässigkeit nicht aus.

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