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Grob fahrlässige Arbeitsschutzverletzung? - Unterlassene Hubstaplerfahrsicherheitsanweisungen? - OGH 16.6.2009, 10 ObS 27/09g

28. LfgOktober 2009

61.7.1.Nr.2

§ 213a Abs. 1 ASVG
§ 8 ASchG
§ 9 ASchG
§ 14 ASchG
§ 6 AÜG

1. Jeder Arbeitsunfall, der sich im Betrieb des Arbeitgebers ereignet, und jede Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften sind - unfallversicherungsrechtlich und nicht haftungsrechtlich betrachtet - im weitesten Sinn der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen.

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