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Elternrente: Auch bedürftige Adoptiveltern? - OGH 31.5.2011, 10 ObS 51/11i

34. LfgOktober 2011

61.6.1.Nr.1

§ 219 Abs. 1 ASVG
§ 42 ABGB
§ 143 Abs. 1 ABGB
§ 182 Abs. 1 ABGB
§ 182a Abs. 1 und 3 ABGB
§ 26 Abs. 2 IPRG

1. Nur in der Unfallversicherung nach dem ASVG sind auch Renten für bedürftige Eltern (Großeltern) und unversorgte Geschwister des Versicherten vorgesehen.

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