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Nach billigem Ermessen? Kurze Dauer des Vollzeitdienstverhältnisses, zuvor nur geringfügige Beschäftigungen? - Abbildung der wirtschaftlichen Realität des Versicherten - OGH 16.1.2024, 10 ObS 32/23p

72. LfgJuni 2024

61.5.2.Nr.3

§ 179 Abs. 4 ASVG
§ 182 ASVG
§ 179 bis 181b ASVG

1. Für die Geldleistungen der Unfallversicherung nach dem ASVG ist der Bemessungszeitraum immer ein volles Jahr.

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