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Minderung der Erwerbsfähigkeit als Tatfrage Wesentliche Änderung der Verhältnisse Rechtsfrage (SV-Gutachten)? - OGH 25.4.2023, 10 ObS 28/23z

70. LfgOktober 2023

61.5.1.Nr.10

§ 99 Abs. 1 ASVG
§ 183 Abs. 1 ASVG
§ 203 Abs. 1 ASVG
§ 209 Abs. 1 ASVG
§ 502 ZPO

1. Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht aufgrund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt.

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