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Entziehung der Rente wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse - medizinische Erwerbsminderung - OGH 28.7.2022, 10 ObS 87/22z

68. LfgFebruar 2023

61.5.1.Nr.8

§ 183 Abs. 1 Satz 1 und 2 ASVG

1. Der Unfallversicherungsträger hat bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, die für die Feststellung einer Rente maßgebend waren, auf Antrag oder von Amts wegen die Rente neu festzustellen, dh zu erhöhen, herabzusetzen oder zu entziehen.

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