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Natürliche Kausalität - keine Versehrtenrente, wenn Vorschäden und nicht der Unfall kausal für Beschwerden - OGH 24.5.2022, 10 ObS 35/22b

67. LfgOktober 2022

61.5.1.Nr.7

§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 203 Abs. 1 ASVG

1. Die Frage, ob bestehende Beschwerden in medizinischer Hinsicht Folgen eines Unfalls sind, also die Feststellung der natürlichen Kausalität, gehört nach stRsp zum Tatsachenbereich und ist keine Rechtsfrage.

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