61.5.1.Nr.7
§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 203 Abs. 1 ASVG
1. Die Frage, ob bestehende Beschwerden in medizinischer Hinsicht Folgen eines Unfalls sind, also die Feststellung der natürlichen Kausalität, gehört nach stRsp zum Tatsachenbereich und ist keine Rechtsfrage.

