61.5.1.Nr.3
§ 203 ASVG
1. Erwerbsfähigkeit iSd § 203 ASVG ist die Fähigkeit, sich im Erwerbsleben einen regelmäßigen Erwerb durch selbstständige oder unselbstständige Arbeit zu verschaffen.
61.5.1.Nr.3
§ 203 ASVG
1. Erwerbsfähigkeit iSd § 203 ASVG ist die Fähigkeit, sich im Erwerbsleben einen regelmäßigen Erwerb durch selbstständige oder unselbstständige Arbeit zu verschaffen.
