61.4.1.Nr.15
§ 177 Abs. 1 iVm Nr 38 der Anlage 1 (nun 3.1) ASVG
1. Musste ein als Facharzt für Psychiatrie im Krankenhaus angestellter Versicherter zum Ansteckungszeitpunkt an einem Strahlenschutzkurs teilnehmen, um den Radiologiebetrieb im Krankenhaus aufrecht erhalten zu können, fand dieses Strahlenschutzseminar aber mit 20 Teilnehmern extern bei einer Laborgesellschaft statt, von denen zwei bis drei Covid-19-positiv waren, ist er dabei gar nicht in einen abstrakten Gefahrenbereich gekommen.

