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Infektionskrankheit (Covid-19) Teilnahme Krankenhaus-Personalabteilungsleiterin an HR-Tagung in Therapiezentrum? Gefahrenträchtiges Unternehmen? - OGH 19.11.2024, 10 ObS 114/24y

74. LfgFebruar 2025

61.4.1.Nr.14

§ 177 Abs. 1 ASVG iVm Nr. 38 der Anlage 1

1. Nach § 177 Abs. 1 ASVG iVm Nr 38 der Anlage 1 gelten Infektionskrankheiten als Berufskrankheiten, wenn sie durch die die Versicherung begründende Beschäftigung in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheimen und sonstigen Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, in öffentlichen Apotheken, ……… oder in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht, verursacht wurden.

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