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Infektionskrankheit COVID-19 Anwendbarkeit Anscheinsbeweis? - OGH 17.1.2023, 10 ObS 108/22p

69. LfgJuni 2023

61.4.1.Nr.8

§ 177 Abs. 1 und 2 ASVG

1. Voraussetzung für die Anerkennung einer Infektionskrankheit als Berufskrankheit ist daher, dass die Erkrankung des Versicherten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist.

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