61.4.1.Nr.7
§ 177 ASVG Anlage 1 Nr.16
1. Der Umstand, dass im oberen äußeren Quadranten der linken Brust eine geringere Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Brustkrebs aus allgemeinen Ursachen als in deren oberen Quadranten bestehen mag, hat noch nicht den Umkehrschluss zur Folge, dass deshalb die berufliche Tätigkeit Ursache ihrer Erkrankung gewesen ist.

