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Hauterkrankungen - Berufskrankheit ja, Versehrtenrente nein? Eintritt des Versicherungsfalls, Gesamtrente - OGH 24.11.2020, 10 ObS 120/20z

64. LfgOktober 2021

61.4.1.Nr.6

§ 120 Z 1 ASVG
§ 174 Z 2 ASVG
§ 203 ASVG
Anlage 1 Nr. 19 zu § 177 ASVG

1. Die Feststellung durch Bescheid (oder Gerichtsurteil), ob eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, erwächst in Rechtskraft.

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