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Nr. 46 (Borreliose) bei Rettungshubschrauberpilot? - Tätigkeit besonderen zeitlichen Ausmaßes im Freiland? - OGH 19.7.2016, 10 ObS 74/16d

50. LfgFebruar 2017

61.4.1.Nr.3

§ 177 Abs. 1 ASVG

1. Gemäß Nr 46 der Liste sind Berufskrankheiten durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten (zB FSME oder Borreliose) beschränkt auf (Spalte 3) „Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht“.

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