61.4.1.Nr.2
§ 177 Abs. 1 ASVG
1. Die typische Tätigkeit eines Hausbesorgers fällt nicht unter die Definition der Berufskrankheit Nr 25.
61.4.1.Nr.2
§ 177 Abs. 1 ASVG
1. Die typische Tätigkeit eines Hausbesorgers fällt nicht unter die Definition der Berufskrankheit Nr 25.
