61.4.1.Nr.1
§ 177 ASVG
§ 92 Abs. 1 B-KUVG
1. Die in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende besondere Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung ist auch auf Berufskrankheiten anzuwenden.
61.4.1.Nr.1
§ 177 ASVG
§ 92 Abs. 1 B-KUVG
1. Die in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende besondere Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung ist auch auf Berufskrankheiten anzuwenden.
