61.3.2.Nr.5
§ 176 Abs. 1 Z 8 ASVG
1. Enthält die konkrete Betreuungsvereinbarung zwischen einer Arbeitslosen und dem AMS K keine Sanktionsandrohung, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben oder eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen, führt die darin enthaltene allgemeine Verpflichtung auch zur eigeninitiativen Arbeitssuche noch nicht zum Unfallversicherungsschutz bei derartigen Wegen.

