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Weg zu Feuerwehrübung Wann ist er auch von drittem Ort geschützt? - OGH 20.12.2016, 10 ObS 128/16w

51. LfgJuni 2017

61.3.2.Nr.6

§ 175 Abs. 2 Z 1, Abs. 5 ASVG
§ 176 Abs. 1 Z 7 lit.a ASVG

1. Gemäß § 176 Abs. 5 ASVG ist für den Unfallversicherungsschutz von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG „entsprechend anzuwenden“.

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