61.3.2.Nr.2
§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 176 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4 ASVG
1. Während einer - durch äußere Umstände erzwungenen - Verlängerung einer Dienstreise steht der Versicherte weiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
61.3.2.Nr.2
§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 176 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4 ASVG
1. Während einer - durch äußere Umstände erzwungenen - Verlängerung einer Dienstreise steht der Versicherte weiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
