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E-Scooter-Unfall – besondere Gefahr und keine allgemeine Weggefahr? Kein sicheres Verkehrsmittel? - OGH 8.10.2024, 10 ObS 55/24x

74. LfgFebruar 2025

61.2.5.Nr.12

§ 90 Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z. 1 ASVG
§ 175 Abs. 6 ASVG
§ 2 Abs. 1 Z. 19 StVO
§ 88b StVO

1. Vor dem Hintergrund der Monowheel-Entscheidungen sollen nur die typischen (allgemeinen) Weggefahren und Risiken versichert sein, nicht aber jegliche mit dem Weg zur oder von der Arbeit in irgendeinem Zusammenhang stehende andere Ereignisse und Gefahren.

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