61.2.5.Nr.11
§ 175 ASVG
1. Die Wahl des Verkehrsmittels bzw. die Art der Fortbewegung auf Arbeitswegen steht grundsätzlich frei.
61.2.5.Nr.11
§ 175 ASVG
1. Die Wahl des Verkehrsmittels bzw. die Art der Fortbewegung auf Arbeitswegen steht grundsätzlich frei.
