61.2.5.Nr.10
§ 175 Abs. 1b, Abs. 2 Z 7 ASVG
§ 117 B-KUVG
1. Auch vom Homeoffice aus ist eine Entfernung von 3 km und rund 6 Minuten Motorrad-Fahrt zu einer Markt-Filiale nicht mehr „in der Nähe“, wenn sich in rund 120 m Entfernung von der Wohnadresse ein in einer Minute zu Fuß erreichbarer Supermarkt und in 500 m Entfernung ein in rund 6 Minuten zu Fuß erreichbarer anderer Markt befindet.

