61.2.5.Nr.9
§ 90 Abs. 2 Z 1 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 2 Abs. 1 Z 19 StVO
1. Der Arbeitsweg mit einem Monowheel steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, außer bei einer allgemeinen Weggefahr, die nicht im Zusammenhang mit der Verwendung eines Monowheel steht.

