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Monowheel-Nutzung Persönliche Gründe (Spiel- bzw. Sportgerät)? - OGH 19.1.2021, 10 ObS 150/20m

63. LfgJuni 2021

61.2.5.Nr.9

§ 90 Abs. 2 Z 1 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 2 Abs. 1 Z 19 StVO

1. Der Arbeitsweg mit einem Monowheel steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, außer bei einer allgemeinen Weggefahr, die nicht im Zusammenhang mit der Verwendung eines Monowheel steht.

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