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Kongress-Dienstreise München Überspringen hoher Biergartenmauer im Dunkeln? - OGH 24.1.2017, 10 ObS 163/16t

51. LfgJuni 2017

61.2.5.Nr.8

§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Die stRsp verneint den Kausalzusammenhang zur versicherten Tätigkeit, wenn der Unfall auf einem völlig unvernünftigen und unsinnigen Verhalten des Versicherten beruht, das eine besondere Gefährdung auslöst, weshalb die versicherte Tätigkeit nicht mehr als wesentliche Bedingung für den Unfall anzusehen ist.

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