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Sturz bei Einstieg durchs Fenster wegen abgebrochener Türschnalle? - OGH 17.11.2015, 10 ObS 86/15t

48. LfgJuni 2016

61.2.5.Nr.6

§ 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 ASVG

1. Der Versicherungsschutz beginnt bzw. endet an der Außenfront des Wohnhauses, in der Regel am ins Freie führenden Haustor oder Garagentor.

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