61.2.5.Nr.4
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Insbesondere im Zusammenhang mit Unfällen alkoholisierter Kraftfahrer auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause ist ein Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung (nur) dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war.

