61.2.5.Nr.3
§ 175 Abs. 1 und 2 Z 1 ASVG
§ 90 Abs. 1 und 2 Z 1 B-KUVG
1. Soweit Verletzungen auf altersbedingte natürliche Abnützung zurückzuführen sind, können sie nicht als Anlageschaden angesehen werden.
61.2.5.Nr.3
§ 175 Abs. 1 und 2 Z 1 ASVG
§ 90 Abs. 1 und 2 Z 1 B-KUVG
1. Soweit Verletzungen auf altersbedingte natürliche Abnützung zurückzuführen sind, können sie nicht als Anlageschaden angesehen werden.
