61.2.5.Nr.2
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Grund des Schutzes für Wegunfälle ist, dass es der Versicherte nicht vermeiden kann, sich den typischen Weggefahren auszusetzen, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
61.2.5.Nr.2
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Grund des Schutzes für Wegunfälle ist, dass es der Versicherte nicht vermeiden kann, sich den typischen Weggefahren auszusetzen, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
