61.2.5.Nr.1
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Insbesondere bei Unfällen alkoholisierter Kraftfahrer auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause ist der Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war.

