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Unterbrochener 10-Minuten-Heimweg (über 1,5 Std. Würstelstand) - OGH 11.5.2007, 10 ObS 19/07b

22. LfgOktober 2007

61.2.4.Nr.2

§ 175 Abs. 2 Z 1 und 7 ASVG

1. Ein Unfall, der sich nach einem Jausenstandsaufenthalt von über 1,5 Stunden auf dem nur etwa 10-minütigen Heimweg ereignet, steht angesichts der absoluten Dauer der Unterbrechung, vor allem aber auch der Relation dieser Dauer zur üblichen Dauer des gesamten Heimweges, nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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