61.2.4.Nr.1
§ 90 Abs. 2 Z 1 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Der Grund für den Unfallversicherungsschutz auf Wegen liegt in den Weggefahren, denen sich der Versicherte auszusetzen hat, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
61.2.4.Nr.1
§ 90 Abs. 2 Z 1 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Der Grund für den Unfallversicherungsschutz auf Wegen liegt in den Weggefahren, denen sich der Versicherte auszusetzen hat, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
