61.2.3.Nr.3
§ 175 Abs. 2 Z 7 ASVG
1. Dem Schutz unterliegt ohne Zweifel die Verrichtung der Notdurft ebenso wie die Einnahme von Mittagsmahlzeiten.
61.2.3.Nr.3
§ 175 Abs. 2 Z 7 ASVG
1. Dem Schutz unterliegt ohne Zweifel die Verrichtung der Notdurft ebenso wie die Einnahme von Mittagsmahlzeiten.
